1. Der Landesvorstand besteht aus:
Präsident und Schatzmeister
den 32 gewählten Mitgliedern des Landesvorstandes,
2. Dem Landesvorstand obliegt die Beratung des Präsidiums in allen wichtigen Verbandsangelegenheiten. Der Landesvorstand tritt nach Bedarf, jedoch mindestens 2 Mal jährlich, zusammen. Schwerpunkt der Beratung des Landesvorstandes sind in den Jahren, wo keine Delegiertenkonferenz stattfindet, u.a.:
Entgegennahme des Geschäftsberichtes,
Entgegennahme der Haushaltsabrechnung,
Bericht der Kassenprüfer,
Entlastung des Präsidiums und des Hauptamtes,
Information und Beschlussfassung zum Haushaltsplan.
3. Die Einladung zu den Landesvorstandssitzungen erfolgt zwei Wochen vor dem Tag der Landesvorstandssitzung.
4. Bei ordnungsgemäßer Einladung ist der Landesvorstand, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Landesvorstandsmitglieder, beschlussfähig.
5. Alle Beschlüsse erfolgen durch einfache Stimmenmehrheit.
6. Der Landesvorstand beruft aus der ordentlichen Mitgliedschaft nach § 2 der Satzung die Vorsitzenden der nachstehenden Ausschüsse/ Arbeitskreise:
Tarifausschuss,
Arbeitskreis für tanzveranstaltende Betriebe und Discotheken,
Arbeitskreis "Medien, Kosten und Gebühren".
Mitglieder im Landesvorstand